(1) Anwendbares Gewährleistungsregime. Die Verkäuferin haftet für Mängel der Ware auf Grundlage des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Gesetz Nr. 89/2012 Slg., zákon č. 89/2012 Sb., občanský zákoník), das als anwendbares Recht vereinbart ist (siehe AGB, Abschnitt „Anwendbares Recht").
(2) Schutz zwingender österreichischer Verbraucherrechte. Unabhängig von dieser Rechtswahl bleiben Ihnen als Verbraucherin oder Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich gemäß Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom-I-Verordnung) die zwingenden verbraucherschützenden Bestimmungen des österreichischen Rechts erhalten, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf – insbesondere die zwingenden Bestimmungen des österreichischen Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG) und des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), soweit diese für Sie günstiger sind als das gewählte tschechische Recht. Im Ergebnis gilt: Sie werden durch die Rechtswahl zugunsten des tschechischen Rechts in keinem Fall schlechter gestellt, als Sie nach zwingendem österreichischem Verbraucherrecht stünden.
(3) Gewährleistungsfrist. Sowohl nach dem österreichischen VGG als auch nach dem tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuch beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist einheitlich zwei Jahre ab Übergabe der Ware an den Kunden. Zeigt sich ein Mangel innerhalb eines Jahres ab Übergabe (Vermutungsfrist nach VGG), wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war; die Beweislast liegt in diesem Zeitraum bei der Verkäuferin. Diese einjährige Beweislastumkehr nach österreichischem Recht ist für Sie günstiger als die sechsmonatige Frist des tschechischen Rechts und kommt Ihnen daher gemäß Art. 6 Abs. 2 Rom-I-Verordnung zugute.
(4) Rechte des Kunden bei Mängeln. Bei einem Mangel der Ware haben Sie – vorbehaltlich der jeweils zwingend anzuwendenden Bestimmungen – Anspruch insbesondere auf Nachbesserung (Reparatur) oder Ersatzlieferung, hilfsweise auf angemessene Preisminderung oder auf Rücktritt vom Vertrag, wenn eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich, unverhältnismäßig oder fehlgeschlagen ist.
(5) Reklamationen. Mängel sind zu melden und die Ware zur Prüfung einzusenden an: ALTISPORT.CZ s.r.o. – Reklamationsabteilung, Nádražní 557, 436 01 Litvínov, Tschechische Republik, E-Mail: info@altisport.at. Die Verkäuferin bestätigt den Eingang der Reklamation und entscheidet über diese innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist. Für eine schnellere Bearbeitung können Sie das Reklamationsformular verwenden; Informationen zur Rücksendung finden Sie unter Rücksendung und Reklamation.
(6) Eine gesonderte Herstellergarantie bleibt von dieser gesetzlichen Gewährleistung unberührt und wird, sofern vorhanden, gesondert ausgewiesen.
(1) Die Verkäuferin ist bestrebt, etwaige Meinungsverschiedenheiten mit ihren Kundinnen und Kunden einvernehmlich zu lösen. Bitte wenden Sie sich bei Beanstandungen zunächst an unseren Kundenservice unter info@altisport.at.
(2) Für außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren steht österreichischen Verbraucherinnen und Verbrauchern die Internet Ombudsstelle (Verein für außergerichtliche Streitbeilegung im Bereich E-Commerce) zur Verfügung: Internet Ombudsmann – Verein für außergerichtliche Streitbeilegung im Bereich E-Commerce (VOEC), Web: www.internet-ombudsmann.at.
(3) Die Verkäuferin erklärt gemäß § 19 Abs. 3 Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG) ihre grundsätzliche Bereitschaft, an einem Streitbeilegungsverfahren vor der Internet Ombudsstelle als anerkannter Streitbeilegungsstelle teilzunehmen, sofern ein Verbraucher ein solches Verfahren einleitet.
(4) Diese Erklärung stellt keine Verpflichtung dar, sich dem Ergebnis eines Schlichtungsverfahrens zu unterwerfen; ein Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten bleibt in jedem Fall offen.
(5) Zur Beilegung grenzüberschreitender Streitigkeiten steht Ihnen zudem das Europäische Verbraucherzentrum Österreich (Mariahilfer Straße 81, 1060 Wien, www.europakonsument.at) zur Verfügung.